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Mitgliedschaft

Seit ihrer Gründung verfolgt die „Vereinigung von Andreasbrüdern zu Darmstadt (1922)“ den Auftrag ihres Gründervorsitzenden Carl Happich, das Wissen um die Schottische Andreasmaurerei bekannt zu machen.

Entsprechend der aktuellen Satzung ab 2022, §1:

Die am 16. November 1922 errichtete Vereinigung in Darmstadt hat den Zweck, das Interesse für die Andreasmaurerei durch geeignete Vorträge und Instruktionen der Andreasgrade dauernd zu beleben und die Errichtung einer St. Andreasloge oder Schottenloge oder eines Inneren Orients in Darmstadt oder naher Umgebung zu erstreben. Sie ist berechtigt im Sinne einer Abordnung, Tempelarbeiten durchzuführen.

Mitgliedschaftsmöglichkeiten ergeben sich aus der Satzung ab 2022, §3:

1. a) Mitglieder der Vereinigung können solche werden, die einer unter der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland arbeitenden Andreasloge angehören. Schottische Meister als Mitglieder einer zum Verband der Großen National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“ gehörenden Schottenloge und Mitglieder des Inneren Orients der Großen Loge Royal York „Zur Freundschaft“ können als Mitglieder der Vereinigung angenommen werden.
b) Mitglieder der Vereinigung können auch diejenigen werden, die einem Hochgradsystem angehören mit dem Besuchsabkommen bestehen. An den Inhalten der Andreasgrade Interessierte können ebenfalls Mitglied der Vereinigung werden. Weitere Ausnahmen kann der Vorstand beschließen.
c) Die Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu stellen (per E-Mail ist statthaft).
2. Über die Annahme anderer, die nicht unter Punkt 1 fallen, entscheidet der Vorstand.

    Anfragen von Freimaurern und Freimaurinnen zur Aufnahme oder Annahme in die Vereinigung können über folgende E-Mail-Adresse gestellt werden: kontakt@andreasbrueder.de

    Bitte den Nachweis des jeweiligen Grades und der Logenzugehörigkeit mitschicken. Danke.