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Satzungen seit 1997

Mitte November 1922 wurde in Darmstadt eine »Vereinigung von Andreasbrüdern« gegründet. Sie stand unter der Aufsicht der Andreasloge »Corona« in Mannheim und traf sich montags in der Sandstraße 10 und ab 1927 in der Wilhelminenstraße 43. Den Mannheimer und Darmstädter Brüdern war es ein besonderes Anliegen, kurz nach der Stiftung der Freimaurerloge »Zum flammenden Schwert« in Darmstadt am 30.10.1921, eine Andreas-Vereinigung zu gründen als Vorstufe für die Stiftung einer Andreasloge in Darmstadt. 1924 wurde die Andreasloge »Fides immortalis« in Frankfurt am Main gestiftet und die Andreas-Vereinigung in Darmstadt weiter fortgeführt (siehe Protokoll vom 14.06.1926). Sie hat nichts mit der in Darmstadt kurzzeitig verweilenden Freimaurerloge »Zum heiligen Andreas zur schottischen Beständigkeit« sowie der 1928 in Darmstadt betriebenen Johannis-Vereinigung »An Odins Bergen« unter der Konstitution der Großen National-Mutterloge Zu den drei Weltkugeln zu tun. Sie wurde von den Freimaurerlogen »Zum flammenden Schwert« in Darmstadt, »Wilhelm zur Unsterblichkeit« in Frankfurt, »Braunfels zur Beharrlichkeit« in Hanau und »Nassau-Oranien zu den beständigen Quellen« in Wiesbaden.

Begründet 1922 vom Darmstädter Freimaurer Carl Happich, ab 1924 unter der Andreasloge »Fides immortalis« in Frankfurt am Main, unterstellt der Großen Landesloge in Berlin, bestand bis 1935. Die durch das Nazi-Regime verbotene Vereinigung wurde 1946 unter starkem Engagement der Darmstädter Freimaurer Wilhelm Klingelhöffer und Hermann Küster reaktiviert. Aufgrund des Zusammenschlusses der GLL-Provinzialloge von Hessen-Baden-Württemberg und der erst späteren Aktivierung der Andreasloge »Fides immortalis« in Frankfurt am Main am 17. Juni 1949 wurde sie der Mannheimer Andreasloge »Corona« unterstellt, die bereits am 13. November 1948 reaktiviert wurde.

Zum Andreasfest 1994 trennten sich die Wege der Andreasloge »Corona« (Mannheim) und der Andreasvereinigung zu Darmstadt. Die Gründe lagen weit zurück in der Teilung der GLL-Provinziallogen von Hessen (1949) und Baden-Württemberg (1955) aber auch an den Personalveränderungen in den Andreaslogen.

Am 29. November 1997 wurde die ursprüngliche Satzung geändert, die auf den 21. November 1946 zurückdatierte, damit die Andreasvereinigung autonom und eigenständig weiterarbeiten konnte. Es wurde damals im weiteren Verlauf von einer Eintragung in das Vereinsregister abgesehen.

Die letzte Anpassung der ursprünglichen Satzung erfolgte am 16. Dezember 2008, um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Sie ist die Grundlage der jetzigen Satzung, die nun zur Eintragung in das Vereinsregister von Darmstadt führen soll.

Anfang 2021 wurde auf Anweisung der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland versucht, die Andreasvereinigung wieder unter eine aufsichtsführende Andreasloge zu stellen, was aber missglückte. Nach verschiedenen Zukunftsperspektiven entschied sich schließlich die Bruderschaft am 11. April 2024 den Verbund der Großen Landesloge zu verlassen und die Eintragung der Vereinigung in das Vereinsregister vorzunehmen. Am 24. Juni 2024 wurde sie in das Vereinsregister in Darmstadt unter der Vereinsnummer 684/24 eingetragen und wird nun als unabhängiger Verein weitergeführt, was zur Satzung von 2022/2024 geführt hat.